Stephanie Merfert, Ausbildungsleiterin


Traininginhalte :

In der Abteilung Unterordnung bilden Sie mit uns Ihren Hund mittels positiver Bestätigung bis zur BH aus.

Sie und Ihr Hund lernen bei uns folgende Grundkommandos, wie:

Leinenführigkeit (Hörzeichen "Fuß"),

Freifolge (Hörzeichen: "Fuß"),

Sitz aus der Bewegung (Hörzeichen: "Sitz"),

Ablegen in Verbindung mit Herankommen (Hörzeichen: "Fuß", "Platz" und "Hier"),

Ablegen unter Ablenkung (Hörzeichen: "Platz" und "Sitz")

die in der Begleithundeprüfung notwendig sind.

Intensive Vorbereitung zur BH.

Trainingszeiten : 

Donnerstag:

18 bis 19:30 Uhr                 ==> Einzeltraining - Anfänger
19.30 bis 20 Uhr                 ==> Gruppentraining
ab 20 Uhr                            ==> Einzeltraining - Fortgeschrittene


Trainingsablauf : 

Gruppentraining, Verfestigung der im Einzeltraining erlernten UO Grundkommandos

Als „Arbeitsmittel“ benötigen Sie zur Motivation Ihres Hundes ein Spielzeug  und einige schmackhafte Leckerlies (z.B. Käse oder Fleischwurst),  eine Führleine (keine Flexi) und ein normales Halsband oder Brustgeschirr. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Würgern, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht sind. 

Einstiegsalter: ca. ab dem 12. Monat, am besten nach dem Junghundebasistraining.

Ablauf einer Begleithundeprüfung : 

Nach der Prüfungsordnung (PO) vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) zählt die Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter zu einer von mehreren Prüfungsarten. 

Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Begleithundeprüfung:

- Der Hundeführer muss Mitglied in einem dem VDH angehörigen Verein sein,

- zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen,

- das Zulassungsalter der Vierbeiner beträgt 15 Monate und

- die Hunde müssen durch eine Tätowiernr. und/oder einen Chip identifizierbar sein. 

Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine:

Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufs eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund entweder das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr (letzteres nur bei BH/VT erlaubt) ständig tragen muss. 

Die eigentliche Prüfung setzt sich dabei aus einer so genannten Unbefangenheitsprobe sowie aus einem theoretischen und zwei praktischen Teilen zusammen: 

Unbefangenheitsprobe:

Vor der Zulassung zur Begleithundeprüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowier- und/oder Chipnummer überprüft wird. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Überprüfung der Sachkunde: Teilnehmer, die erstmalig in einer BH-Prüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden Leistungsrichter zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden. 

Unterordnung - Übungsdarstellung:

Nachfolgende fünf Übungen sind nach einem festgelegten Schema auf dem Übungsgelände vorzuführen:

1. Leinenführigkeit (Hörzeichen "Fuß"),

2. Freifolge (Hörzeichen: "Fuß"),

3. Sitz aus der Bewegung (Hörzeichen: "Fuß" und "Sitz"),

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (Hörzeichen: "Fuß", "Platz" und "Hier"),

5. Ablegen unter Ablenkung (Hörzeichen: "Platz" und "Sitz"). 

Prüfung im Verkehr:

Die Durchführung der Prüfung im Verkehr dient der Überprüfung des Hundes bzgl. seines Sozialverhaltens gegenüber Mensch und Tier sowie seiner Umweltsicherheit. Die einzelnen durch den Leistungsrichter variierbaren Übungen werden im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) mit mäßigem Verkehr durchgeführt. In diesem Teil kann beispielsweise geprüft werden:

- Begegnung mit Personengruppe,

- Begegnung mit Radfahrern,

- Begegnung mit Autos,

- Begegnung mit Joggern oder Inline Skatern,

- Begegnung mit anderen Hunden und

- Verhalten des kurzfristig im Verkehr alleingelassenen Hundes. 

Loben:

Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung und nur in der so genannten Grundstellung erlaubt. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (3 Sekunden) einzuhalten. Jegliche Futtergabe und das Spielen ist während der Prüfung nicht gestattet. 

Kontakt:

Wir bitten um Voranmeldung unter

unterordnung(at)vdh-dreieichenhain.de