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Ausbildung - Unterordnung
Was bedeutet eigentlich "Unterordnung"?
Die so genannte Unterordnung hat bei uns ganz sicher nichts mit "Unterwerfung",
"Charakter brechen" oder dergleichigem Quatsch zu tun, sondern bedeutet
lediglich, dass der Hund bei uns bis zur Begleithundeprüfung (BH) - wenn vom
Besitzer gewollt - ausgebildet wird.
Das heißt wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihrem Vierbeiner die grundlegenden Kommandos, wie:
- Leinenführigkeit (Hörzeichen "Fuß"),
- Freifolge (Hörzeichen: "Fuß"),
- Sitz aus der Bewegung (Hörzeichen: "Fuß" und "Sitz"),
- Ablegen in Verbindung mit Herankommen (Hörzeichen: "Fuß", "Platz" und "Hier"),
- Ablegen unter Ablenkung (Hörzeichen: "Platz" und "Sitz")
die in der Begleithundeprüfung notwendig sind, beibringen können.
Dies ist allerdings nur ein kleiner Ausschnitt von dem, was unsere Ausbilder Ihnen und Ihrem
Hund in dieser Trainingsgruppe wirklich alles beibringen. Denn wir gehen selbstverständlich
auch auf andere Kommandos ein,
wie zum Beispiel "Aus" oder "Nein".
Und auch für Probleme, wie zum
Beispiel "Aggressionen gegenüber anderen Hunden", "Zerren an der Leine"
oder "Jagdverhalten" haben unsere Ausbilder stets ein
offenes Ohr und fast immer auch
ein paar gute Lösungen parat.
Wann findet die Unterordnung bei uns statt?
Mittwochs:
ab 16.30 Uhr Gruppentraining
Donnerstags:
ab 18.30 Uhr Gruppentraining
ab 18.50 Uhr Einzeltraining
Bitte beachten: der letzter Eintrag auf unserer Tafel am Hundeplatz für
die Teilnahme am Einzeltraining ist um 19.30 Uhr!
Und wie läuft nun so eine Trainingsstunde bei uns ab?
Zunächst findet unser so genanntes Gruppentraining statt. Hieran kann
grundsätzlich jeder teilnehmen, egal ob Anfänger, Fortgeschrittener oder sogar schon
Begleithund. Sollten Sie oder Ihr Hund allerdings noch keine Erfahrungen mit dem Gruppentraining
gemacht haben, ist es ratsam zunächst mindestens drei- bis viermal nur am Einzeltraining teilzunehmen.
Ansonsten wären Sie und Ihr Hund überfordert.
Im Anschluss an das Gruppentraining findet das Einzeltraining für Anfänger,
Fortgeschrittene und Begleithunde statt.
Dafür sollten Sie sich zuerst auf unserer Tafel am Eingang zum Hundeplatz eintragen.
Die für diesen
Eintrag notwendige Kreide legen wir (!) kurz vor Beginn der Übungsstunde aus.
Entsprechend
der eingetragenen Reihenfolge kommen Sie und Ihr Hund dann auf den Übungsplatz und werden nun individuell ca.
15 bis 20 Minuten betreut. Das heißt, Sie als Hundeführer und der entsprechende Ausbilder
stimmen die nächsten Übungsschritte ab.
Im Einzeltraining sind maximal acht Hunde gleichzeitig auf dem Platz, vier in der Ablage und vier
Hunde arbeiten, jeweils mit einem unserer fachlich kompetenten Ausbilder.
"Was sollten Sie alles zur Unterordnung mitbringen?"
Zuerst einmal Ihren Hund.
Außerdem ein Spielzeug und einige schmackhafte Leckerle (z.B. Käse oder Fleischwurst), gute
Laune und ein bisschen Zeit.
Als "Trainingswerkzeug" sollten Sie eine normale Leine
(keine Flexi) und ein normales Halsband mitbringen. Dabei ist jedes handelsübliche
Halsband sowie das Brustgeschirr oder das Halti bei uns gestattet. Verboten sind
Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräte
oder deren Attrappen angebracht sind.
"Er soll nur hören, eine Prüfung braucht er nicht!"
Diesen Satz hören unsere Ausbilder regelmäßig von Hundebesitzern, die mit der
Ausbildung anfangen und regelmäßig weisen wir auch darauf hin, dass
selbstverständlich kein Vereinsmitglied mit seinem Hund eine Prüfung bei uns ablegen muss.
Nach einigen Übungsstunden stellen jedoch die meisten Hundeführer fest, dass die
Ausbildung sehr viel Spaß machen und sogar zum Hobby werden kann, nicht nur für
den Besitzer, sondern auch für den Hund!
Wie schön ist es doch, wenn eine Übung zum ersten Mal richtig klappt und Hund und
Herrchen oder Frauchen freudig über den Platz fegen. Ein Ziel, wie die
Begleithundeprüfung gibt hier dann den Antrieb und man kann schon stolz sein, wenn
man mit seinem Hund diese Prüfung bestanden hat.
Übrigens liegt zwischen "gut hören" und der Begleithundeprüfung lediglich die
Exaktheit und die kann richtig Spaß machen, einfach mal ausprobieren!
Ab welchem Alter können Sie Ihren Hund ausbilden?
Mit der so genannten "Unterordnung" beginnen wir ca. ab dem 6. Lebensmonat. Mancher Hund
hat es schon früher nötig und mancher muss erst noch ein bisschen älter werden, denn
auch bei Hunden gibt es "Frühreife" und "Spätentwickler" (rasse- und charakterbedingt).
Sollte Ihr Hund noch nicht den sechsten Lebensmonat erreicht haben, dann können
Sie mit ihm unsere Spielstunden für Welpen- oder
Junghunde besuchen. Auch in diesen Gruppen finden bereits Erziehungsübungen statt.
Zum Vergleich: auch wir sind in unserem Leben erst in den Kindergarten, dann in die Grundschule und so
weiter gegangen. Eben unserem Alter und damit unserer geistigen sowie körperlichen Entwicklung entsprechend.
Wichtig: natürlich sollte die Erziehung Ihres Vierbeiners bereits an dem Tag, an dem er das erste
Mal zu Ihnen nach Hause kommt und seinen Fuß über Ihre Türschwelle setzt, beginnen!
Was genau ist eine Begleithundeprüfung?
Nach der Prüfungsordnung (PO) vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) zählt
die Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den
Hundehalter (BH/VT) zu einer von mehreren Prüfungsarten.
Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Begleithundeprüfung:
- Der Hundeführer muss Mitglied in einem dem VDH angehörigen Verein sein,
- zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen,
- das Zulassungsalter der Vierbeiner beträgt 15 Monate und
- die Hunde müssen durch eine Tätowiernr. und/oder einen Chip identifizierbar sein.
Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine:
Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten
Prüfungsablaufs eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund
entweder das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr (letzteres nur bei BH/VT
erlaubt) ständig tragen muss. Erlaubt ist ein einfaches einreihiges, locker
anliegendes Kettenhalsband, welches nicht auf Zug eingestellt ist. Andere
zusätzliche Halsbänder wie z.B. Lederhalsbänder, Zeckenhalsbänder u.ä. sind
während der Prüfung nicht erlaubt. Die Führleine kann sowohl unsichtbar für
den Hund mitgeführt, als auch von links oben nach rechts unten umgehängt werden.
Die eigentliche Prüfung setzt sich dabei aus einer so genannten Unbefangenheitsprobe
sowie aus einem theoretischen und zwei praktischen Teilen zusammen:
Unbefangenheitsprobe:
Vor der Zulassung zur Begleithundeprüfung sind die gemeldeten Hunde einer
Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle
der Tätowier- und/oder Chipnummer überprüft wird. Hunde die nicht identifizierbar
sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der
Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Überprüfung der
Sachkunde Teilnehmer, die erstmalig in einer BH-Prüfung starten und den
entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag
der Veranstaltung dem amtierenden Leistungsrichter zur schriftlichen Überprüfung
ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen
Teil überprüft werden.
Unterordnung - Übungsdarstellung:
Nachfolgende fünf Übungen sind nach einem festgelegten Schema auf dem Übungsgelände
vorzuführen:
1. Leinenführigkeit (Hörzeichen "Fuß"),
2. Freifolge (Hörzeichen: "Fuß"),
3. Sitz aus der Bewegung (Hörzeichen: "Fuß" und "Sitz"),
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (Hörzeichen: "Fuß", "Platz" und "Hier"),
5. Ablegen unter Ablenkung (Hörzeichen: "Platz" und "Sitz").
Prüfung im Verkehr:
Die Durchführung der Prüfung im Verkehr dient der Überprüfung des Hundes bzgl.
seines Sozialverhaltens gegenüber Mensch und Tier sowie seiner Umweltsicherheit.
Die einzelnen durch den Leistungsrichter variierbaren Übungen werden im
öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) mit mäßigem Verkehr
durchgeführt. In diesem Teil kann beispielsweise geprüft werden:
- Begegnung mit Personengruppe,
- Begegnung mit Radfahrern,
- Begegnung mit Autos,
- Begegnung mit Joggern oder Inline Skatern,
- Begegnung mit anderen Hunden und
- Verhalten des kurzfristig im Verkehr alleingelassenen Hundes.
Loben:
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung und nur in der so
genannten Grundstellung erlaubt. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein
deutlicher Zeitabstand (3 Sekunden) einzuhalten. Jegliche Futtergabe
und das Spielen ist während der Prüfung nicht gestattet.
Weitere Prüfungsarten beim VDH:
Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG A und VPG 1-3), Fährtenhundprüfung
(FH 1-3), Wachhundprüfung (WH), Stöberprüfung (STP 1-3) und
Rettungshund-Tauglichkeitsprüfung (RTP).
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