|
|
Aktuelles - "Kampf"-HundeVO
ACHTUNG: "Kampf"-HundeVO geändert, betrifft v.a. Rottweiler-Besitzer!
"Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)"
geändert durch die VO vom 16.12.2008
gültig ab 31.12.2008
Wesentliche Änderung:
"Gefährliche Hunde sind die in § 2 Abs. 1 HundeVO gelisteten Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Neu aufgenommen in die Rasseliste des § 2 Abs. 1 HundeVO wurde der Rottweiler, wobei nach § 19 Satz 2 HundeVO eine Übergangsregelung gilt. Die Gefährlichkeit eines Rottweilers wird nicht vermutet, wenn seine Haltung von der Halterin oder dem Halter bis spätestens 30. Juni 2009 schriftlich (bei der zuständigen Ordnungsbehörde) angezeigt wird. Entsprechendes gilt für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits erzeugte Nachkömmlinge. Nicht mehr in der Liste geführt werden die Rassen Mastiff und Mastino Napoletano."
(Quelle: Regierungspräsidum Darmstadt)
Den vollständigen Text der geänderten Verordnung sowie weitere wichtige Infos findet Ihr unter folgendem Link:
www.rp-darmstadt.hessen.de
|